Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit der Fantasia Band, c/o Alex Schneider Hammerschmidtstraße 39 50999 Köln.
Entgegenstehenden Regelungen in den AGBs des Auftraggebers widerspricht die Band ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Verträge zwischen der Fantasia Band und dem Auftraggeber kommen erst mit der Annahme durch Fantasia Band zustande.
Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung der Band. Fantasia Band verpflichtet sich bei Leistungsänderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Angebote sind frei bleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form. Die Angaben zur Spiel- und Präsenzzeit sind immer inklusive der gesetzlichen Pausen. Gemäß §§ 73 –75 des Urheberschutzgesetzes ist es untersagt, ohne schriftliche Einwilligung, von den auftretenden Künstlern Bild- und/oder Tonaufzeichnungen zu machen. Der Veranstalter verpflichtet sich Zuwiderhandlungen sofort zu unterbinden.
Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers entstehen und sich dadurch ergebende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart. Fantasia Band ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 50% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Fantasia Band vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt die Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag den Musikern zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Musiker, Techniker und Fahrer der Band frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker sicher. Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Haftung durch die Fantasia Band gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
Kann die Fantasia Band den Veranstaltungstermin wegen Krankheit oder sonstiger nicht durch die Fantasia Band zu verantwortenden Gründen nicht wahrnehmen, wird der Veranstalter darüber unverzüglich informiert. Die Fantasia Band wird in diesem Fall versuchen einen Ersatz anzubieten.
Es entfällt jeder Regressanspruch.
In Falle der Nichterfüllung der Geschäftsbedingungen oder der Buchungsbestätigung hat die vertragsbrüchige Partei eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage, Technikpauschale und eventuell anfallenden Nebenkosten (Transport, Transfer usw.) an die geschädigte Partei zu zahlen.
Technikanweisung und der Bühnenplan sind Bestandteile dieser Vereinbarung.
Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker und Techniker von Fantasia Band während der Durchführung der Veranstaltung und haftet für die gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Schäden, die vom Auftraggeber, seinen Mitarbeitern, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber der Fantasia Band und Personal entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie bei Schäden, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt der Fantasia Band stehen.
Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, falls erforderlich, entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen Fantasia Band können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Fantasia Band jederzeit zu kündigen.
Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Musiker nach folgender Staffelung zu zahlen:
-Rücktritt bis 100 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
-Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
-Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 90%
-Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn
oder bei Nichtantritt 100%
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden.
Wird die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Fantasia Band ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.
Fantasia Band garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen gegenüber Dritten und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vertretungsberechtigt für Fantasia Band sind Nicole Schneider, Alex Schneider(Shnaider)
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